ACHTUNG: Keine Deckung nach Hochwasser in der Kaskoversicherung, wenn Du ...
30.06.2022
Heftige Unwetter in Kärnten, Salzburg, Steiermark und Oberösterreich
Die heftigen Regenfälle der letzten Stunden haben in einigen Teilen Österreichs, insbesondere in Kärnten, Salzburg, Steiermark und Oberösterreich, zu Überschwemmungen geführt.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, vermeiden Sie unbedingt, auf überschwemmten Straßen zu fahren - auch dann, wenn Sie versichert sind.
Das Fahrzeug ist mitunter gegen Beschädigung und Zerstörung durch "unmittelbare Einwirkung" bestimmter Naturgewalten versichert.
Eine unmittelbare Einwirkung liegt aber nur dann vor, wenn die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für den Schaden ist.
Beim Fahren auf einer überschwemmten Straße wird Wasser in den Motorraum angesaugt und das kann zu einem Motorschaden führen.
Ein solcher Schaden beruht nicht auf einer unmittelbaren Wirkung des Hochwassers, sondern ist auf spezifische (bewegungs-)technische Abläufe des Fahrzeugbetriebs zurückzuführen. Eben darauf, dass der Lenker mit dem Auto bewusst ins Wasser fuhr.
Fazit: Keine unmittelbare Hochwasserwirkung, weshalb keine Deckungspflicht für die Versicherung besteht!
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten - dieser kennt das Kleingedruckte und lässt Sie nicht im Regen stehen!
Wir helfen Ihnen gerne.
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Binder Manfred, MLS
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Quelle: Der Fachverband der Versicherungsmakler Österreich
Photo by Stefan Bernsmann auf Pixabay